Da es beim sog. Corona-Virus keine einzige Publikation gibt, die das Kriterium „wissenschaftlich“ erfüllt und es damit keinen Beweis für die Existenz eines krankmachenden Virus gibt, brechen alle Corona-Maßnahmen rechtlich – wie ein Kartenhaus – in sich zusammen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), mit dem alle Corona-Maßnahmen legitimiert werden, fordert in § 1 die Wissenschaftlichkeit aller Maßnahmen und aller Beteiligten.
Da die vom Gesetz geforderte Wissenschaftlichkeit bei Corona nicht gegeben, sondern verletzt worden ist, sind alle Corona-Maßnahmen illegal und die entstandenen Schäden mit exakt dieser Begründung einklagbar.
"Mein Freund, die Kunst ist alt und neu.
Es war die Art zu allen Zeiten,
Durch Drei und Eins, und Eins und Drei
Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten.
So schwätzt und lehrt man ungestört;
Wer will sich mit den Narr´n befassen?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen."
Johann Wolfgang Goethe, Faust, der Tragödie Erster Teil